Besser ergonomisch arbeiten!
Mit einem Antrag für eine orthopädische Alltagshilfe

Sie können Rückenschmerzen, Verspannungen und Kopfschmerzen vermeiden. Richtiges Sitzen und Bewegung sind die wichtigsten Maßnahmen um fit zu bleiben und Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems vorzubeugen.

Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Ihre Gesundheit! Stellen Sie einen Antrag für einen orthopädischen Bürostuhl oder einen höhenverstellbaren Tisch. 

Wir zeigen Ihnen, wie es geht.

Wegweiser zur Bewilligung orthopädischer Alltagshilfen im Büro

1. Wo stelle ich meinen Antrag?

Beim Deutschen Rentenversicherungs Bund:

  • wenn Sie bereits 15 Jahre einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen
  • 5 Jahre einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit Heilverfahren mit anschließender KUR (AHB) - wenn Sie kurz vor der Rente stehen
     

Bei der Berufsgenossenschaft:

  • nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit
     

Beim Arbeitsamt:

  • alle Arbeitnehmer mit weniger als 15-jähriger versicherungspflichtiger Beschäftigung
     

2. Wer kann einen Antrag stellen?

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie sitzend arbeiten und einen Arbeitszplatz benötigen, der Ihre Teilhabe am Arbeitsleben sicherstellt. Außerdem, wenn Nacken- oder Rückenbeschwerden zu wiederholter Arbeitsunfähigkeit führen.

Mögliche Erkrankungen sind:

  • Bandscheibenvorfälle und Wirbelsäulenschäden
  • Krampfadern an Ober- und Unterschenkeln
  • chronische Rücken- oder Nackenschmerzen
     

3. Was benötige ich, um den Antrag stellen zu können?

  1. Die Anlagen G0100 und G0130 – Antrag auf "Leistung zur Teilnahme am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)" und den Antrag auf "Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag". Beide Dokumente stellen wir Ihnen unten im Downloadbereich zur Verfügung.
    (*Quelle www.deutsche-rentenversicherung-bund.de)

    Genaue Informationen erhalten Sie auch unter der kostenfreien Hotline der Deutschen Rentenversicherung: (0800) 100048070
  2. Ein Attest vom Facharzt (Orthopäde) oder den Entlassungsbogen der Rehaklinik mit der Verschreibung eines dreidimensionalen Sitzes
  3. Eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung Ihrer Aufgaben am Arbeitsplatz
  4. Einen Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers wie KAUT-BULLINGER (Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei Ihrem zuständigen Kostenträger)
     

4. Welche Kosten werden übernommen?

Es werden Kosten für gesundheitsfördernde Möbel, vor allem Stühle, Stehpulte sowie höhenverstellbare Tische bezuschusst.

Höhe des Zuschusses (je nach Leistungsträger):

  • rund 435,00 € für einen orthopädischen Bürostuhl
  • rund 1.200,00 € für einen höhenverstellbaren Schreibtisch
     

5. Wer kann Sie beraten?

Wir von KAUT-BULLINGER stehen Ihnen gerne jederzeit für die Beratung zum Thema "Ergonomisches Sitzen" zur Verfügung. Wir finden mit Ihnen den Stuhl und den Tisch, der zu Ihnen passt und Sie bei Ihrem täglichen Arbeitsablauf unterstützt.

Bei Fragen zu Anträgen, Bewilligungen und Formularen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung – kostenfreien Hotline: (0800) 100048070
 

 



 

 

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