Die AGBs

Das Kleingeschriebene

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KAUT-BULLINGER GmbH & Co. KG zum Nachlesen. Der KAUT-BULLINGER BüroExpress Online-Shop erfüllt die Trusted Shops Qualitätskriterien wie zum Beispiel Daten, Kosten, Zahlung, Lieferung, Retouren und Kundenservice.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KAUT-BULLINGER GmbH & Co. KG

Die KAUT-BULLINGER GmbH & Co. KG ist Betreiber des KAUT-BULLINGER BüroExpress Online-Shops.

Stand: 08.11.2023

  1. Geltung der Geschäftsbedingungen
  2. Vertragsanbahnung und Vertragsschluss
  3. Preise, Versandkosten
  4. Zahlungsbedingungen
  5. Lieferung
  6. Gefahrenübergang
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Montage und Reparatur
  9. Ergänzende Bestimmungen zur Beschaffenheit und zur Nutzung von Software
  10. Mängelrüge und Mängelhaftung
  11. Verjährung
  12. Haftungsbeschränkung für Schadensersatzansprüche
  13. Schlussbestimmungen

Geltung der Geschäftsbedingungen

  1. Für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der KAUT-BULLINGER GmbH & Co. KG („KAUT-BULLINGER“) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
  2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit KAUT-BULLINGER (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

Vertragsanbahnung und Vertragsschluss

  1. KAUT-BULLINGER bietet keine Waren zum Kauf durch Verbraucher i.S.d. § 13 BGB an. Das Angebot richtet sich nur an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  2. Die Angebote von KAUT-BULLINGER sind freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen11 oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien i.S.d. Mängelrechts werden keine gegeben. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  3. Die Bestellung durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. KAUT-BULLINGER kann Bestellungen des Kunden innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Angebots annehmen. Die Auftragsbestätigung durch KAUT-BULLINGER kann schriftlich, per Telefax, per Email oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Für den Umfang der Lieferpflicht ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.
  4. KAUT-BULLINGER übernimmt keine Garantie, dass die im KAUT-BULLINGER Online-Shop oder im Katalog abgebildeten Artikel tatsächlich verfügbar sind. Kann KAUT-BULLINGER die Bestellung des Kunden nicht annehmen, wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit informiert, um diesem ggf. einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) anzubieten.
  5. KAUT-BULLINGER stehen die Eigentums- und Urheberrechte an den Unterlagen zu, welche den Angeboten zugrunde liegen. Sämtliche Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte bleiben KAUT-BULLINGER vorbehalten. Dritten dürfen die Angebote nicht zugänglich gemacht werden. Die den Angeboten zugehörigen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sind, soweit der Vertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen zurückzugeben.

 

Preise, Versandkosten

  1. Die  von KAUT-BULLINGER im Onlineshop oder in Print Medien angegebenen Preise sind Netto-Preise und zwar ab Lager. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie Versandkosten
  2. Der Mindestbestellwert beträgt 20,00 € netto.
  3. Es gelten die Versandkosten zum Zeitpunkt der Bestellung. Diese betragen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter einem Warenwert in Höhe von 20,00 € netto pauschal 5,95 € zzgl. Umsatzsteuer. Ab einem Warenwert in Höhe von 20,00 € netto betragen diese innerhalb der Bundesrepublik Deutschland pauschal 2,95 € zzgl. Umsatzsteuer. Ab einem Warenwert in Höhe von EUR 49,00 netto erfolgt der Versand kostenfrei innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Bei Lieferungen von über 20kg Bruttogewicht oder sperrigen und schweren Waren sowie bei Auslandsversendungen sowie bei Lieferungen von Terminbestellungen oder im Wege des Expressversands werden die Transport- und Verpackungskosten zu Selbstkosten berechnet. Diese Transport- und Verpackungskosten werden auf Anfrage von KAUT-BULLINGER mitgeteilt.
  5. Diese Ziffer betrifft nicht den KAUT-BULLINGER BüroExpress Shop, bei dem bleibt es bei der Regelung gemäß Ziffer 3.

  6. Darüber hinaus schuldet der Kunde unabhängig vom Warenwert eine Transport- und Versicherungspauschale in Höhe von 1,95 € netto zzgl. Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

 

Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Abnahme der Ware zu bezahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
  2. KAUT-BULLINGER ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Eine Erfüllung tritt erst ein, wenn die Beträge dem Konto von KAUT-BULLINGER unwiderruflich gutgeschrieben sind.
  4. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist in Ziffer 1 kommt der Käufer in Verzug. Ab Fälligkeit ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
  5. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
  6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  7.  Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

  8. Bei zulässiger Auswahl der Zahlungsart Sofortüberweisung erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden "SOFORT"). Die Sofort GmbH ist Teil der Klarna Group (Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 11134 Stockholm, Schweden). Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar von "SOFORT" durchgeführt und Ihr Bankkonto belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart "SOFORT" finden Sie unter https://www.klarna.com/sofort/

  9.  

    Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Unzer erfolgt die Zahlungsabwicklung über die Unzer E-Com GmbH, Vangerowstraße 18, 69115 Heidelberg (https://www.unzer.com/) an die der Verkäufer seine Zahlungsforderung abtritt. Die Unzer E-Com GmbH zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto des Kunden ein. Im Falle der Abtretung kann nur an die Unzer E-Com GmbH mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt umgehend nach Absendung der Kundenbestellung über den Online-Shop des Verkäufers. Der Verkäufer bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Unzer zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Auf die Informationen der Unzer E-Com GmbH gemäß Artikel 13 DSGVO im Rahmen der Abwicklung von Kreditkarten-Zahlungen unter https://www.unzer.com/de/datenschutz/ wird hingewiesen.

 

Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Versendung der Ware erfolgt per Spedition an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt bis zu einem Bruttogewicht von bis zu 50 kg grundsätzlich bis hinter die erste sperrbare Türe. Lieferungen mit einem Bruttogewicht von über 50 kg erfolgen bis zur Bordsteinkante vor der Lieferadresse.
  2. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen auf unsere Kosten berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  3. Nicht zu vertretende Unmöglichkeit bzw. Unvermögen entbinden KAUT-BULLINGER von der Lieferpflicht; dies gilt auch bei höherer Gewalt.

 

Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Dies gilt auch bei zumutbaren Teillieferungen und für den Fall, dass KAUT-BULLINGER die Kosten für den Transport oder die Transportversicherung übernommen hat. Die Gefahr geht auch dann über, wenn trotz einer dem Kunden mitgeteilten Versandbereitschaft die Lieferung aus Gründen unterbleibt, die von KAUT-BULLINGER nicht zu vertreten sind.
  2. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. EUR 20,00 pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

Eigentumsvorbehalt

  1. KAUT-BULLINGER behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen aus dem Auftrag und allen sonstigen ihr zustehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  4. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

Montage und Reparatur

  1. Ist die Aufstellung, Montage und/oder Inbetriebnahme durch KAUT-BULLINGER vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache am Tag der Übernahme beim Kunden und, soweit ein Probebetrieb vereinbart worden ist, nach Durchführung des Probebetriebs auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Übernahme oder der Probebetrieb aus Gründen unterbleibt, die KAUT-BULLINGER nicht zu vertreten hat.
  2. Der Kunde unterstützt KAUT-BULLINGER bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich. Er ist insbesondere verpflichtet, die technischen, baulichen und sonstigen Voraussetzungen für die Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme der Ware herzustellen.
  3. Kann eine Leistung aus im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, insbesondere weil

- die vorgenannten Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden oder

- ein gemeldeter Fehler bei unserer Vor-Ort-Inspektion tatsächlich nicht aufgetreten ist oder

- der Kunde einen vereinbarten Termin versäumt hat,

wird dem Kunden der hierdurch zusätzlich entstandene und zu belegende Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Etwaig vereinbarte Fristen verlängern sich um die durch Unterlassung der Mitwirkungspflicht verloren gegangene Zeit.

4.  KAUT-BULLINGER ist im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen nicht verpflichtet, Vorleistungen Dritter zu überprüfen und auf deren unsachgemäße und unfachmännische Vorarbeiten hinzuweisen.

 

Ergänzende Bestimmungen zur Beschaffenheit und zur Nutzung von Software

  1. Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart, handelt es sich bei der verkauften und gelieferten Software um Standardsoftware von Fremdherstellern. Für die entsprechenden Verträge gilt deshalb Kaufrecht.
  2. Die Lieferverpflichtung von KAUT-BULLINGER umfasst nur die Standardsoftware und die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Original-Anwenderdokumentation. Soweit die Anwenderdokumentation nicht schriftlich verfügbar ist, wird sie als sog. Online-Hilfe über das Internet zur Verfügung gestellt.
  3. Der Kunde hat die Nutzungsbedingungen der Software-Hersteller selbständig zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Notwendigkeit einer etwaigen Registrierung der Softwarenutzung oder für die Installation notwendiger Software-Updates.
  4. Ein etwaiger Lizenzvertrag zur Nutzung der Standardsoftware kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Software-Hersteller zustande. KAUT-BULLINGER agiert insoweit nur als Vermittler. Für mitgelieferte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages; soweit nicht in der Produktbeschreibung selbst enthalten, liegen diese den Produkten selbst bei.
  5. Schuldet KAUT-BULLINGER die Installation von Software, ist der Kunde verpflichtet, die Anforderungen an die Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere die Voraussetzungen für die Anbindung an ein Netzwerk zu erfüllen. KAUT-BULLINGER weist darauf hin, dass im Vorfeld der Installation der Software nicht geprüft wird, ob diese ggf. mit einer bereits vom Kunden vorinstallierten Software kollidiert.
  6. Eine Schulung der Software-Anwendung schuldet KAUT-BULLINGER nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall hat der Kunde sicherzustellen, dass zum Schulungstermin kompetente Mitarbeiter anwesend sind.

 

Mängelrüge und Mängelhaftung

  1. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von KAUT-BULLINGER sind keine Beschaffenheitsangaben oder Garantieversprechen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.
  2. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  3. Mängelansprüche des Kunden beschränken sich bei fristgerechter Rüge zunächst nach Wahl von KAUT-BULLINGER auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Fehlschlagen setzt in der Regel zwei vergebliche Nacherfüllungsversuche voraus. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Weiter Ansprüche wegen Mängeln hat der Kunde nicht
  4. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden.
  5. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
  6. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung bei Erhalt sofort auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Wenn das Paket beschädigt ist, muss der Kunde dies sofort dem Zusteller anzeigen. Im Übrigen sind etwaige Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen, und zwar nach Art und Umfang. Bei verdeckten Mängeln läuft diese Frist ab dem Zeitpunkt der Entdeckung.
  7. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
  8. Die Ware gilt als genehmigt, wenn der Kunde trotz nach fristgerechter Rüge diese auf Verlangen von KAUT-BULLINGER nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Verlangens zurück sendet. Für die Rechtzeitigkeit genügt die Absendung.
  9. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  10. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
  11. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

 

Verjährung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
  2. Die Verjährungsfrist des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

Haftungsbeschränkung für Schadensersatzansprüche

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften
  2. KAUT-BULLINGER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, in voller Schadenshöhe nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit und ohne Rücksicht auf Verschulden haftet KAUT-BULLINGER nicht, außer es sind wesentliche vertragliche Pflichten (Kardinalpflichten) verletzt worden. In diesen Fällen wird die Haftung begrenzt auf typische und bei Abschluss des jeweiligen Auftrags vorhersehbare Schäden.
  3. Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, haftet KAUT-BULLINGER beschränkt nur bis zur Höhe der Deckungssumme ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, die sich derzeit für Personen und Sachschäden auf 10.000.000 EUR beläuft.
  4. KAUT-BULLINGER haftet nicht für Schäden, die der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen, insbesondere dem Erstellen von Sicherungskopien, hätte verhindern können.
  5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von KAUT-BULLINGER.
  6. Die Haftungsbegrenzungen nach den Ziffern 1. bis 4. gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf fahrlässigen Pflichtverletzungen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen des gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von KAUT-BULLINGER beruhen. Ebenso unberührt bleiben die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

 

Schlussbestimmungen

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus geschlossenen Verträgen ohne schriftliche Zustimmung von KAUT-BULLINGER ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
  2. Diese AGB bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
  3. Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  4. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  5. München ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. KAUT-BULLINGER ist berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Die KAUT-BULLINGER Office + Solution GmbH ist Betreiber des KAUT-BULLINGER BüroExpress Online-Shops.

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