Die neue Datenschutz-Grundverordnung
Schützen Sie Ihre Daten!
Sind Sie fit für die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
Es handelt sich um die grundlegende Neuregelung der Datenschutzgesetze in der EU, die sich auf den Umgang mit personenbezogenen Daten bezieht. Bereiten Sie sich vor, denn die Vorgaben sind deutlich strenger als bisher.
Die DSGVO ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft.

Was besagt die Datenschutz-Grundverordnung
Personenbezogene Daten müssen so verarbeitet werden, dass die Sicherheit dieser Daten gewährleistet ist. Dies schließt den Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, den Verlust sowie eine unbeabsichtigte Zerstörung oder Schädigung der Daten ein.
Ein Großteil aller wichtigen oder personenbezogenen Daten befindet sich heute immer noch auf Papier. Werden sie nicht benötigt, landen Sie einfach im Papierkorb. Von Datenschutz kann hier nicht die Rede sein. Die DSGVO sieht vor, dass diese Dokumente standardisiert vernichtet / geshreddert werden. Beachten Sie, dass auch vorhandene Unterlagen den Vorgaben der DSGVO entsprechen müssen und Datenerhebung auf Vorrat verboten ist.
Folgende Unterlagen sind betroffen:
- Kontoauszüge und Belege
- Rechnungen und Quittungen
- Angebote und Vertragsunterlagen
- personalisierte Werbeunterlagen
- Steuer- und Buchhaltungsunterlagen
- unterschriebene Dokumente
- Notizen, Leseausdrucke, Fehlkopien
Auf einen Blick – was ist seit dem 25. Mai 2018 neu?
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Datenübertragbarkeit und das Recht auf Vergessen
Einzelne Personen haben das Recht persönliche Daten von einem Unternehmen zum nächsten zu übertragen.
Personenbezogene Daten müssen in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format vorliegen.
Jede Person kann verlangen, dass die sie betreffenden Daten gelöscht oder völlig entfernt werden. -
Verarbeitung
Die Behörden müssen nicht mehr länger darüber informiert werden, dass die Daten verarbeitet werden.
Unternehmen müssen registrieren, welche Verarbeitung in ihre Verantwortung fällt. -
Data Governance und Verantwortlichkeit
Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie die DSGVO einhalten.
Strafen können sich bei geringeren Datenschutzverletzungen auf bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des globalen Umsatzes belaufen und bei gröberen Verstößen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % betragen. -
Meldung von Datenschutzverletzungen
Datenlecks sollten der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.
Betroffene Personen/Unternehmen sollten ebenfalls informiert werden. -
Datenschutz-Folgenabschätzung und Sicherheit
DSFA ist ein nützliches Tool um Risiken für einzelne Personen zu identifizieren.
Sicherheitsbestimmungen und -empfehlungen sollten auf einer Risikoprüfung basieren.

Die Lösung für Ihr Unternehmen
Integrieren Sie entsprechende Produkte in Ihr Datenschutzkonzept und schaffen Sie eine rechtskonforme Unternehmensrichtlinie zum Umgang mit personenbezogenen Daten – egal ob digital oder in Papierform. Die Einhaltung der DSGVO gehört dann automatisch zu Ihrem täglichen Workflow. Denn Sie sorgen während Ihres gesamten Arbeitsablaufes dafür, dass in Ihrem Unternehmen Daten den neuen Richtlinien entsprechend geschützt, bewahrt und vernichtet werden.
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